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June 15, 2026

· by Oliver-Justus Barth

Social-Media-Giganten können auch mal zu langsam sein

Das LG Frankfurt hat Meta ein Ordnungsgeld von 100.000 € aufgebrummt — weil Facebook eine Löschungsanordnung einfach ignoriert hat.

Social-Media-Giganten können auch mal zu langsam sein

Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main (Frankfurt) hat mit Beschluss vom 28.05.2026 (Az. 2-03 O 128/26) gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt, weil eine gerichtliche Löschungsanordnung zu langsam umgesetzt wurde. Rechtsgrundlage für das Ordnungsgeld ist § 890 ZPO.

Hintergrund für den Einsatz dieses zivilrechtlichen Beugemittels ist ein Beschluss des LG Frankfurt vom 24.03.2026. In diesem wurde Facebook dazu verpflichtet Falschbehauptungen über einen im Gazastreifen eingesetzten Soldaten zu löschen. Auf der Plattform kursierten eine Vielzahl an Beiträgen über den Soldaten, die mehrfach mit Klarnamen und Foto versehen waren und den Soldaten als Kriegsverbrecher bezeichneten.

Trotz der gerichtlichen Löschungsanordnung blieben die Beiträge zunächst weiter online, bis der Soldat Anfang April 2026 die Verhängung des Ordnungsgeldes beantragte. Daraufhin wurden die Posts am 08. und 10. April 2026 gelöscht.

In dem aktuellen Beschluss stellte das LG Frankfurt fest, dass Meta der Löschungsanordnung für 15 bzw. 17 Tage nicht nachgekommen sei. Diese Dauer wiege

"im modernen Medienzeitalter schwer, wenn unter Verwendung von Klarnamen und Bildnissen Falschvorwürfe dieser Intensität verbreitet werden".

Schwerer als die für Meta wohl verkraftbaren 100.000 Euro dürfte der Umstand wiegen, dass der Vortrag seitens Meta im Verfahren nachteilig für den Konzern wirkte. Meta ließ vortragen, dass die Bearbeitungsdauer durch interne komplexe Prüfprozesse und Sprachbarrieren entstanden sei. Diesen Erklärungsversuch wertete das LG schulderhöhend. Laut dem LG obliege es dem Konzern seine Organisation so aufzustellen, dass Pflichten umgehend erfüllt werden können. Im Speziellen seien Löschungsanordnungen nicht mit einem besonderen Aufwand verbunden. Durch das Sich-Berufen auf Sprachbarrieren habe Meta kundgetan, dass eine strukturelle Fehlorganisation bei Facebook aufrechterhalten werde, was die gebotene unverzügliche Befolgung von Verboten und Anordnungen verhindere.

Auch ein weiteres Argument ließ das LG nicht gelten. Meta vertrat die Auffassung, dass die Bearbeitungsdauer allenfalls zu geringfügigen Beeinträchtigungen des Soldaten geführt habe. Dem hielt das LG entgegen, dass eine solche Aussage

"eine Geringschätzung gerichtlicher Entscheidungen sowie der Persönlichkeitsrechtsrelevanz von unzulässigen Äußerungen im Internet"

zum Ausdruck bringe. Auch diesen Gesichtspunkt ließ das LG Frankfurt in die Bemessung des Ordnungsgeldes einfließen.

Oliver-Justus Barth
Oliver-Justus Barth